
Ausschließen eines Wertpapier s vom amtlichen Handel: nach Zurücknahme der Zulassung durch die Zulassungsstelle; nach Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen der AG; nach einer Verschmelzung für die Aktien der aufgenommenen AG; auf Antrag der AG, wenn die Gründe dazu ausreichen; nach Beendigung der Abwicklung; nach Beendigung...
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